Entgegen dem Trend zu immer größeren und unübersichtlicheren „Anwaltsfirmen“ möchten wir als persönlicher Rechtsberater allen Mandanten zur Verfügung stehen. Wir legen daher größten Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit. Mandanten sind für uns keine bloßen „Fälle“ und „Aktenvorgänge“.
Unser Team hat einen klaren Schwerpunkt auf den folgenden Gebieten:
Anlegerschutzrecht
Im Anlegerschutzrecht setzen wir uns engagiert dafür ein, Mandanten fehlinvestierte Gelder zurückzuholen, ob von Banken, Versicherungen, unternehmerischen Beteiligungen oder sonstigen Anbietern.
Beispielsweise befassen wir uns seit mehr als 10 Jahren mit der PrismaLife AG. Wir haben weit mehr als 1.000 Verträge der PrismaLife bearbeitet, darunter in mehreren hundert Gerichtsprozessen, und dabei zahlreiche bahnbrechende Entscheidungen erstritten. Viele PrismaLife-Kunden konnten deutlich mehr als den Rückkaufswert erhalten. Wir können behaupten, eine nachweislich höchste Expertise zu solchen Verträgen vorzuweisen.
Auch bei anderen Lebensversicherungen, beispielsweise der Generali, der ERGO, der Aachen Münchener, der AXA, der Skandia, der Clerical Medical, der HDI und vielen anderen, ist je nach Vertrag eine Rückabwicklung denkbar.
Die meisten Kunden wissen nicht, dass ein Widerruf/Widerspruch zu einer Lebensversicherung oft viel lukrativer ist als die bloße Kündigung.
Nach Einreichung entsprechender Unterlagen prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung einer Versicherung kostenfrei. Da wir seit über zehn Jahren solche Verträge prüfen, kennen wir uns hier bestens aus.
Vorsorgeverfügungen
Verfügungen sind Erklärungen, mit denen der Verfasser seinen Willen für den Fall festlegt, dass er nicht mehr selbst entscheiden kann. Damit können die von ihm in diesen Verfügungen bevollmächtigten Personen entsprechend seinem Willen handeln und diesen für ihn umsetzen, wenn er selbst es z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit oder Tod nicht mehr kann. Die wichtigsten Verfügungen sind:
1. Vorsorgevollmacht
2. Patientenverfügung
3. Sorgerechtsverfügung
4. Testament
Wichtig: Keine Standardformulare
Standardformulare und vorgefertigte Texte helfen in der Praxis wenig, weil die Akzeptanz umso geringer ist, je einfacher und standardisierter diese Texte verfasst wurden. Ein anwaltlich oder notariell verfasstes Dokument dagegen erreicht oftmals eher, dass Dritte diese Dokumente anerkennen und den Willen des Bevollmächtigten befolgen.
Wichtig: Hinterlegung außer Haus
Die Hinterlegung der Dokumente ist absolut wichtig! Denn wer die Dokumente nur zu Hause liegen hat, sollte sich überlegen, wie ein Krankenhaus davon erfährt, dass dort diese wichtigen Texte liegen, wenn der Patient etwa bewusstlos ist.
Wichtig: Ständige Aktualität der Dokumente
Die Dokumente müssen ständig aktuell gehalten werden! Wenn Kontaktdaten der Angehörigen nicht mehr aktuell sind, hat das Krankenhaus keine Chance, die Angehörigen zeitnah zu erreichen.
Wenn Dokumente nicht mehr den aktuellen Rechtsanforderungen entsprechen, sind sie zudem ungültig.
Wichtig: Art der Aufbewahrung
Vorsorgedokumente sind sehr wichtig! Aber auch ihre Aufbewahrung bzw. das schnelle Finden rund um die Uhr ist wichtig! Auch ist nur an Vorsorgedokumente sondern weitere Informationen wie medizinische Daten, Vermögens- bzw. Vertragsübersicht, Informationen zu Passworten und dem „digitalen Erbe“, Angaben zu Beerdigungswünschen und die organisatorische Regelung des Nachlasses zu denken.
Wir bieten die Erstellung der Dokumente, deren Aktualisierung und Hinterlegung, ferner Notfallhilfen, (z.B. Nothilfeausweis, Nothilfeordner, Checklisten).
Vermittlerrecht
Im Vermittlerrecht stehen wir für Handelsvertreter, Makler und Vertriebe bei allen Fragen rund um die berufliche Tätigkeit, Absicherung und Vertragsgestaltung zur Seite.
Hierzu gehört die Klärung, wie Bestandsübertragungen auszusehen haben, was bei Verträgen mit Gesellschaften zu beachten ist und wie Vereinbarungen gestaltet sein müssen, Fragen zu Provisionen, Stornohaftung oder dem Ausscheiden aus einem Strukturvertrieb.
Finanz- und Versicherungsvermittler haben umfangreich Vorschriften zu beachten, etwa MiFID II oder IDD, FinVermV, VersVermV, VVG, GewO, aber auch das BDSG, die DSGVO u.a..
Daraus ergeben sich Handlungsgebote für Vermittler, weil sich ihre Rechte und Pflichten bzgl. Beratung, Dokumentation, Kundenverwaltung und Weiterbildung verändern. Wir helfen bei der Umsetzung dieser Vorschriften und Erstellung und Anpassung der entsprechenden Unterlagen:
– Erstinformation
– Vollmacht
– AGB bzw. Vermittlerauftrag
– Datenschutzerklärung
– Beratungsprotokoll
– Beratungsverzichtserklärung und
– Servicevereinbarungen für Honorare von Kunden
Daneben stehen wir bereit, Finanz- und Versicherungsvermittler zu verteidigen, wenn sie auf Schadensersatz verklagt werden.
Die Anwaltskanzlei Arnold ist Ihr Partner für Anlegerschutzrecht, Vorsorgeverfügungen und Vermittlerrecht.
Seit 2003 und inzwischen mit einem 20-köpfigen Team vertrauen uns bundesweit viele Mandanten.