Ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertragsgestaltung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Gehalt, Lohn, Kündigung, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung,Vergütung, Wettbewerbsverbote, Zeugnis, Zeugnisberichtigung, Provisionen, Rückzahlungsvereinbarungen von Weiterbildungskosten, Fortbildungskosten, Gratifikationen und Weihnachtsgeld, etc., etc.. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht und zum Umfang meiner Beratungsleistungen finden Sie unter Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Achtung sehr wichtig!
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist meist ein sofortiges Handeln erforderlich, um alle Rechte zu wahren! Dies gilt für alle Kündigungsarten:
fristlose Kündigung,
betriebsbedingte Kündigung,
verhaltensbedingte Kündigung und
personenbedingte Kündigung (krankheitsbedingte Kündigung).
Sie bekommen meist innerhalb von 1 – 2 Tagen einen persönlichen Besprechungstermin, wobei diese im Umfang einer Erstberatung (= grobe Einschätzung der rechtlichen Lage bis max. 30 min. Dauer) stets gratis ist!
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht mit entsprechenden Rechtstipps erhalten Sie zukünftig unter Aktuelles und Rechtstipps.
Rechtsberatung ist absolute Vertrauenssache! Lassen Sie sich im Arbeitsrecht nur durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten!
Die Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher ist ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Fachwisssen im Bereich des Arbeitsrechts im Vordergrund meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Ich bin als Rechtsanwalt nicht nur schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig, sondern neben dem Arbeitsförderungsrecht (ALG I und ALG II) ausschließlich.
Zur Person: Thomas Böttcher – Rechstanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Profilbild Rechtsanwalt ThomasBoettcher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher
1975 bis 1985 Schule (POS)
1985 bis 1987 Fahrzeugschlosserausbildung
1993 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig (1. Staatsexamen)
1999 bis 2001 Referendariat am Landgericht Chemnitz (2. Staatsexamen)
von 2001 bis 2003 Rechtssekretär beim DGB- Rechtsschutz und damit erfolgreiche Vertretung von hunderten Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten
seit 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft – ab 2004 Mitarbeit in Sachsen-Anhalts erfolgreichster Arbeitnehmerkanzlei Bitter.Rechtsanwälte (Empfehlung der Zeitschrift Focus)
ab Anfang 2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht
ab 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag
ab Mitte 2008 Justitiar/Syndikus in einem mittelständischen Unternehmen mit Zuständigkeit für das Personal/Arbeitsrecht
Neben Kompetenz können meine Mandanten stets auf eine individuelle und persönliche Beratung vertrauen. Ich stehe meinen Mandanten stets zeitnah telefonisch zur Verfügung. Soweit dies aus terminlichen Gründen (Gerichtstermin, Mandantengespräch, etc.) nicht möglich ist, rufe ich zeitnah zurück.
Mitgliedschaft in folgenden Vereinen:
Deutscher Anwaltsverein https://anwaltverein.de/de
Sächsischer Unternehmerverband https://www.uv-sachsen.org/
Rechtsanwalt Thomas Böttcher
https://www.arbeitsrechtskanzlei-leipzig.com
Webkatalog Informationen
Kategorie: Arbeit & Beruf
Eingetragen am: 19.09.2016
Keywords: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht