Sinn und Zielsetzung einer gesetzlich geforderten Brandschutzunterweisung in Unternehmen und Einrichtungen sind zuallererst, die Mitarbeiter durch fachlich kompetentes Training in die Lage zu versetzen, im Brandfall mit Besonnenheit die notwendigen Schritte durchzuführen. Nur so können zum einen Schäden an materiellen Gütern verhindert und zum anderen – und das ist der zentrale Punkt – die Sicherheit all jener Personen gewährleistet werden, die sich im Gebäude aufhalten.
BSBH bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Brandschutzunterweisung (nach der DGUV V1) vor Ort an.
Diese kann auf Ihren Wunsch hin auch mit der praktischen Löschübung kombiniert stattfinden.
Dauer der Unterweisung:
2x 45 Minuten
Inhalt:
- Rechtliche Bestimmungen
- Gefahren von Bränden
- Eigenschutz
- Kenntnisse über verschiedene Brandklassen
- Verhalten im Brandfall
Bei Kombination mit der praktischen Löschübung erhöht sich die Dauer um ca. 5 – 10 Minuten pro Teilnehmer.