Busch Erbrecht

Rechtsanwalt Busch unterstützt Mandanten bei der Planung der Vermögensnachfolge durch Testamente und Erbverträge sowie bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Hierzu gehören auch die Entwicklung von Verträgen zur Schenkung von Immobilien an Kinder oder Enkel, um steuerliche Freibeträge optimal auszunutzen.

Rechtsanwalt Busch berät und unterstützt Mandanten bei der Abwicklung von Erbschaften nach dem Tod des Erblassers. Er vertritt Erben, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte (enterbte Kinder, Ehegatten und nicht bedachte Eltern), Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Bevollmächtigte und Nachlassgläubiger.

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