Das Arbeitsrecht ist ein sehr umfassendes Feld in der deutschen Rechtsprechung und klärt die Rechte und Pflichten, die zwischen Arbeitgebern und einzelnen Arbeitnehmern und zwischen Arbeitgebern und einem Kollektiven der Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Gewerkschaften oder Betriebsräte, bestehen.
Bis das Arbeitsrecht in seiner heutigen Form existierte, musste es jedoch einige Hürden überwinden. Die Entwicklung des Arbeitsrechts war ein steiniger Weg und zog sich über mehrere hundert Jahre. Schon im alten Rom gab es die ersten geregelten Dienstverträge, welche aber aufgrund der damals weit verbreiteten Sklavenarbeit eine eher untergeordnete Rolle einnahmen. Richtige Fortschritte gab es auf diesem Gebiet tatsächlich erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als mit dem Wachstum der Industrialisierung immer mehr Menschen zu lohnabhängigen Arbeitern wurden. Bis das Arbeitsrecht, so wie wir es heute kennen, schließlich offiziell in Deutschland eingeführt wurde, sollte es noch bis 1926 dauern.
Nach nur wenigen Jahren bekam das Arbeitsrecht jedoch einen ersten Dämpfer. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden einige der Rechte einfach abgeschafft. So wurde zum Beispiel das Recht auf Gewerkschaften oder jede Form eines Arbeitskampfes, wie zum Beispiel eines Streiks, verboten. Es dauerte jedoch nicht lange, bis nach dem Ende des zweiten Weltkriegs diese Rechte wieder eingeführt wurden. Diesmal aber fest mit dem Grundgesetz verankert, um es für andere Gesetzte und Regierungen unmöglich zu machen, diese Grundrechte je wieder abzuschaffen. Die Arbeitsrechte wurden im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut, bis es schließlich unter Helmut Kohl zu einem nächsten Dämpfer kam. Etliche der Errungenschaften der letzten Jahre wurden, trotz Verankerung im Grundgesetz, wieder gestrichen bzw. abgemildert. So wurde zum Beispiel der Kündigungsschutz, der es Arbeitgebern mit mehr als fünf Mitarbeitern verbot, jemanden ohne Vorliegen gesetzlich bestimmter Gründe zu entlassen, auf zehn Mitarbeiter angehoben.
Mit der Abwahl Kohls hatten die Gewerkschaften Hoffnungen, dass es wieder arbeitsrechtliche Fortschritte geben wurde. Auch hier blieb das gewünschte Ergebnis jedoch erst einmal aus. Aufgrund der stark wachsenden internationalen Konkurrenz verzichteten die Sozialdemokraten unter Gerhard Schröder darauf, das Arbeitsrecht zulasten der Unternehmen wieder zu verschärfen.
In den letzten Jahren gab es allerdings wieder große Fortschritte im Arbeitsrecht. Es wurden einige neue Gesetzte eingeführt, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber detaillierter gestalten und neue Möglichkeiten bieten sollen. Es regelt unter anderem die Arbeitszeit, Mindestlohn, Diskriminierung, Arbeitsplatzschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Gewerkschaften und vieles mehr. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetzbuch festgelegt, sondern verteilt sich über viele Quellen wie das europäische Recht, das Kündigungsschutzrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch oder auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es ist aber dennoch eines der wichtigsten Rechte, die wir hier in Deutschland haben und fest in der deutschen Rechtsprechung verankert.
Autor: Tenmaru | Image by geralt from Pixabay