Wenn ein Sterbefall eintritt, verstehen wir uns als Ihre persönliche Begleitung auf diesem schwierigen Weg.
Sie ist die traditionellste Form der Bestattung. Eine besondere Willenserklärung des Verstorbenen ist hierfür nicht erforderlich. Als Grabarten stehen Einzel- und Doppelgräber sowie Reihen- und Wahlgräber zur Verfügung. Für jede Grabart ist ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum erforderlich.
Vor der Einäscherung findet eine Trauerfeier mit Sarg statt, um den Angehörigen eine würdevolle Abschiednahme zu ermöglichen. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis beigesetzt. Es ist jedoch auch möglich, die Trauerfeier im Rahmen der Urnenbeisetzung zu gestalten.
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Kategorie: Firmen & Behörden
Eingetragen am: 19.06.2017
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