Wir sind selbständige Finanz- und Versicherungsmakler. Per Gesetz weisen wir uns beim Erstgespräch auch als solche aus und heben uns ab vom
Versicherungsvertreter (vertritt genau eine Gesellschaft)
Bankberater (vertritt meistens eine Gesellschaft, hauseigene Produkte werden in den Vordergrund gestellt)
Mehrfachagent (vertritt einige wenige Gesellschaften, die er oder ein Weisungsgeber ausgewählt hat, hierzu zählen auch angeblich unabhängige große Finanzvertriebe)
Der Makler im Gegensatz hierzu vertritt nahezu alle Gesellschaften am Markt. Er darf von Gesetzes wegen nicht an bestimmte Versicherer gebunden sein und wird in aller Regel im Rahmen eines Maklervertrages tätig. Die Bezahlung erfolgt in Form einer Courtage, die Teil der Versicherungsprämie ist und vom Versicherer an ihn gezahlt wird. Er kann alternativ eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.
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Kategorie: Finanzen & Wirtschaft
Eingetragen am: 09.11.2011
Keywords: Versicherungsmakler Versicherung Versicherungsvergleich Versicherungscheck