Steigen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung ist nicht nur ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft eine Option. Alternativ kann der Wechsel des Krankenversicherungstarifs innerhalb der PKV Vorteile bringen. Vor allem finanzielle Vorteile: Bei gleichwertigen Leistungen sinken z. B. die monatlichen Beiträge i.d.R. beträchtlich – bis zu 200 Euro pro Monat und mehr sind drin. Rechtlich regelt § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Anspruch auf den Tarifwechsel. Auf dieses Tarifwechselrecht können sich Versicherungsnehmer auch berufen, sofern sich die PKV gegen den Wechsel sträubt.
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Kategorie: Finanzen & Wirtschaft
Eingetragen am: 13.03.2012
Keywords: PKV tarifwechsel Tarifwechselrecht §204